Pressemitteilung LV-Bayern
von mfso

Hallo Freunde,
Der LV-Bayern hat uns wieder eine Pressemitteilung zur Verfügung gestellt, diesmal: "Informationen zu Multikoptern („Drohnen“) und Benny Borchers vom Bayerischer Luftsport-Verband bei Bayern 2 zum "Thema Multikopter und Drohnen: nicht einfach los fliegen!"
Presse- Information: Informationen zu Multikoptern („Drohnen“) Begriffserklärung
Als Multikopter bezeichnet man hubschrauberähnliche, unbemannte Fluggeräte, die mithilfe mehrerer Rotoren angetrieben werden. Umgangssprachlich wird der Begriff Drohne verwendet, dessen Definition allerdings vom kleinen „Spie l- zeug“ -Modell bis hin zur bewaffneten Militärdrohne geht.
Multikopter werden heutzutage - bei immer größerer Beliebtheit - sowohl als private Freizeitbeschäftigung (rechtlich gesehen Modellflug) als auch gewerblich genutzt. Bei de Nutzungsarten unterliegen unterschiedlichen Vorschriften des Luftrechts, die vielen Nutzern aber unbekannt sind und oftmals rechtliche Probleme nach sich ziehen können.
Haftpflichtversicherung
- Die grundlegenden Regelungen zur Haftpflicht sind im BGB §823 Abs.1 erfasst. Geschieht ein Unfall – ob vorsätzlich oder fahrlässig – ist der Verursacher dem Geschädigten gegenüber zu Schadensersatz verpflichtet .
- Das Luftrecht schreibt für Modellflug eine Haftpflichtversicherung vor und auch die Höhe der Mindestdeckungssumme ist vorgeschrieben (§ 33ff. LuftVG) .
- Anders als oft angenommen wird, ist die Haftung für Unfälle mit Multikoptern - für die die Vorschriften des Modellflugs gelten - meist nicht durch die private Haftpflichtversicherung versichert. Vor der Nutzung eines Multikopters sollten also unbedingt die allgemeinen Versicherungsbedingungen geprüft werden, um gegebenenfalls eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abzuschließen.
- Übrigens: Privat -Haftpflichtversicherungen für Flugmodelle greifen oft nur bis zu einem Luftfahrtgewicht von 5kg – liegt das Modell über diesem Gewicht , muss es extra versichert werden.
Eine Modellflug -Haftpflichtversicherung kommt aber natürlich nur dann für einen Schaden auf, wenn bei der Nutzung des Multikopters die entsprechenden Regelungen für Modellflug in Deutschland beachtet wurden:
Aufstiegsgelände
- Vor dem Start und der Nutzung eines Multikopters außerhalb ein es dafür ausgewiesenen Modellfluggeländes werden die Zustimmung de s Grundstückseigentümer s und evtl. die Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde benötigt.
- Genehmigungen können für bestimmte Personen oder Gebiete erteilt werden und sind oftmals an bestimmte Bedingungen geknüpft. Dies kann zum Beispiel eine Begrenzung der Aufstiegszeiten oder Aufstiegstage sein.
Ansprechpartner bei Anforderungen für Genehmigung
- Die zuständige Behörde für die Erteilung von Aufstiegs-Genehmigungen ist die örtlich e Behörde des Landes, als o die jeweilige Landesluftfahrtbehörde des Bundeslandes.
Weitere Einschränkungen im Luftraum
- Trotz der grundsätzlich freien Nutzung des Luftraums sind in der Luftverkehrs -Ordnung (LuftVO) gewisse Einschränkungen g eregelt (§20, LuftVO ). -
- Dort heißt es u.a., „der Aufstieg von Flugmodellen aller Art i n einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen“ bedarf aufgrund von möglicher Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs eine Erlaubnis . „Auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung“
- Eine Genehmigung muss für Flüge aller Art und immer eingeholt werden, falls sie über einer Ansammlung von Menschen stattfinden.
- Zusätzlich muss die Luftraumstruktur in Deutschland beachtet werden (§ 26 LuftVG) . Das bedeutet, Flugverbotszonen oder weitere Einschränkungen können permanent oder temporär angeordnet werden. Umeinen sicheren Flugverkehr durchführen zu können , werden Teile des Luftraumes überwacht und die damit vorgeschriebenen Regeln und Bedingungen sind ebenfalls einzuhalten.
- Da der Luftraum von unterschiedlichen Luftfahrzeugen gleichzeitig benutzt wird , sind auch die luftrechtlichen Ausweichregeln einzuhalten.
..hier gibt es den ganzen Artikel!
Benny Borchers vom Bayerischer Luftsport-Verband im Radiointerview bei Bayern2 zum "Thema Multikopter und Drohnen"
http://www.br.de/radio/bayern2/gesellschaft/notizbuch/multikopter-flugverkehr-sicherheit-106.html