Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bedeutet in ihren praktischen Auswirkungen und Konsequenzen der Durchführung, dass jedes Foto, das erstellt wird, anstelle eines Bildes des Zeitgeschehens oder einer Nachricht oder gar der Kunst nur noch eine reine Datenerfassung darstellt. Selbst die Erkennbarkeit einer Person auf dem erstellten Bild spielt in der DGSVO keine Rolle.
Es wird die Arbeit und das Recht, fotografisch tätig zu sein, all derjenigen eingeschränkt, die nicht in institutionalisierten Medien...